Die Gesellschaft für Pferdemedizin (GPM) hat zwischenzeitlich einen ab dem 01.01.2018 geltenden, neuen Röntgenleitfaden 2018 vorgestellt. Er soll Tierärzten als Interpretationshilfe für die röntgenologische Beurteilung von Pferden beim "TÜV" dienen; was im Wesentlichen durch die Abschaffung der bisherigen Röntgenklassen/Schulnoten erfolgt. Vielmehr soll auf den Seiten 5 ff. des Leitfadens im Wege detaillierter Beschreibungen mit Kennzeichnungen eine möglichst konkrete Risiko-Befund-Einschätzung ermöglicht werden.

Der Standardumfang der Röntgenuntersuchung wird zudem im Sinne einer besseren Aussagekraft von 14 auf 18 Röntgenaufnahmen erhöht. Daneben wird (so genau wie eine Prognose dem Tierarzt überhaupt möglich ist) eben genau unterschieden zwischen Befunden, bei denen das Risiko einer späteren Lahmheit nicht zuverlässig eingeschätzt werden kann und solchen, die tatsächlich mit einem Lahmheitsrisiko behaftet sind. Diese bezeichnet der Röntgenleitfaden 2018 mit dem Stichwort "Risiko". Ob dies tatsächlich auch im Fall des Falles, also Rechtsstreites, zu mehr Transparenz und Sicherheit führt, wird die Praxis zeigen müssen.

Weitere Informationen zu diesem u. ä.Themen können Sie demnächst hier nachlesen: http://www.beck-shop.de/Rosbach-Weiss-Meyer-Pferderecht/productview.aspx?product=21862380