Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) findet seit dem 25. Mai 2018 vollumfänglich Anwendung. Das Datenschutzrecht ist von jedem zu beachten, der es mit personenbezogenen Daten zu tun hat. Die Verwendung von personenbezogenen Daten ist grundsätzlich verboten. Es sei denn, sie ist ausnahmsweise zulässig. Dies kann sich auch aufgrund von Einwilligung der Reitschüler ergeben. Erste Informationen für Berufsreiter durfte die Kanzlei weiss-legal.eu für den Berufsreiterverband zur Verfügung stellen. Weiteres finden Sie hier.
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