Entsprechend der Spezialisierung von weiss-legal.eu Rechtsanwaltskanzlei hat Herr Rechtsanwalt Weiß am 29.06.2017 an dem von der Arbeitsgemeinschaft Testamentsvollstreckung und Vermögenssorge e. V. (AGT)/DVEV Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e. V. veranstalteten Praktiker-Seminar teilgenommen. Im Rahmen eines äußert praxisbezogenen Referates des Kollegen Eberhard Rott aus Bonn (Fachanwalt für Erbrecht/Fachanwalt für Steuerrecht, Kanzlei Hümmerlich legal) wurden Themen wie
- Inhalte eines Testamentes (Erbeinsetzung, Vermächtnisse, Auflagen, Berücksichtigung der Testamentsvollstreckung im letzten Willen); insbesondere
- Vorsorgevollmacht und
- Kontrollvollmacht (beides als ergänzende Vollmachten in einem Testament um die Handlungsfähigkeit bis zum Erhalt von Testamentsvollstreckerzeugnis pp. zu gewähren)
- Sinn einer Testamentsvollstreckung (Schutz des Nachlasses, Erleichterung der Nachlassabwicklung bzw. Abwicklung ohne Erben-Streit)
- Handeln des Testamentsvollstreckers im Willen des Erblassers, als neutraler Treuhänder - auch für die erbschaftssteuerliche Abwicklung
- Nachlassverzeichnis
und viele andere praktische Belange des Testamentsvollstreckeramtes erörtert.
Der praktische Austausch auch unter den offenbar bundesweit angereisten Teilnehmern fand seine Höhepunkt in Fragen von Sondernachlässen wie
- Big data (also Daten des Erblassers im Nachlass - auch als Vermögenswerte vs. dem Persönlichkeitsrecht)
- Waffen und
- Kunstgegenständen.
Highlight zum Bereich "Kunstwerke in Nachlässen" war der Vortrag von Frau Isabel Boden (Isabel Boden fineart advisory GmbH) aus Berlin: Inventarliste, Bewertung, Verwertung etc. stellte die Expertin in Kurz-Form dar.
Eine rundum gelungene Veranstaltung!